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ASKÖ-interne Richtlinien

für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§ 7-19 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2013 (BSFG 2013), BGBl. I Nr. 100/2013
Bereich: Bundes-Vereinszuschuss

Inhalt des Bereichs:
•    Einsatz ausgebildeter Trainer (Übungsleiter, Instruktoren) und Funktionäre,
•    Durchführung von Trainingsmaßnahmen,
•    Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen,
•    Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten,
•    Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten.

Antragsberechtigt beim ASKÖ Verband Wien sind die Mitgliedsvereine.
Die Verwendung der Fördermittel aus dem Bereich "Bundes-Vereinszuschuss" muss sich ausschließlich auf die oben angeführten Inhalte beziehen.

Die Mitgliedsvereine haben sicherzustellen, dass die erhaltenen Fördermittel gemäß den Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§ 7-19 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2013 (BSFG 2013), BGBl. I Nr. 100/2013 eingesetzt werden (siehe http://www.bsff.or.at/abrechnungsrichtlinien).

Belege über die verwendeten Bundesvereinszuschuss-Förderungsmitte sind dem Verband zu übermitteln. Ebenso muss auf Verlangen des Verbandes eine Sachbericht erstellt werden.
Mittel, die dem Förderzweck bzw. den "Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen §§ 7-19 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2013 (BSFG 2013)" nicht entsprechen, sind an die auszahlende Stelle zurückzuzahlen.

 

Details zu Förderungen in Form der Projekteinreichung findet ihr hier

 

Dienstleistungen

Genaues unter Service Grundsätze

Serviceleistungen der ASKÖ-Wien für ihre Mitgliedsvereine

  • Rechts- und Steuerfragen

  • Vereinsgründung/Führung

  • Trainer- und Funktionärsausbildungen

  • Organisation von Sportveranstaltungen

  • Betrieb und Instandhaltung von Sportanlagen

  • Werbemittel

  • Pressekontakte